Angaben zur Auslagerung gemäß §156 Abs 1 Z1 in Verbindung mit §109 VAG

Nähere Ausführungen zu den gemäß § 267 Abs. 3a in Verbindung mit §243a und § 243 ABS 3 Z3 UGB sind im Konzernanhang unter Punkt 8. Konzerneigenkapital ab Seite 171 zu finden.

Angaben zur Auslagerung gemäß §156 Abs 1 Z1 in Verbindung mit §109 VAG

Holding

Für die VIG Holding wurde beschlossen, IT-Dienstleistungen von externen Dienstleistern erbringen zu lassen. Es bestehen derzeit aufsichtsbehördlich genehmigte Auslagerungsverträge mit IBM Österreich (Internationale Büromaschinen Ges. m.b.H.), twinformatics GmbH und T-Systems Austria GesmbH, jeweils mit Sitz in Österreich. Darüber hinaus hat VIG Holding keine kritischen oder wichtigen Funktionen oder Geschäftstätigkeiten ausgelagert.

Konzern

In der VIG-Gruppe erfolgen Auslagerungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Bereich IT (insbesondere Betrieb von operativen Modulen, Rechenzentrumbetrieb, Anwendungsentwicklungsleistungen etc.)
  • Bereich Schadenbearbeitung

Governance-Funktionen sind in den operativen Versicherungsgesellschaften vereinzelt Gegenstand von Auslagerung, insbesondere:

  • Funktion der Internen Revision
  • Funktion des Aktuars sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten
  • Risikomanagement (Risikomanagementfunktion sowie Unterstützungshandlungen)

Während die Auslagerung von Governance-Funktionen in der VIG-Gruppe mit einigen wenigen Ausnahmen an andere Konzerngesellschaften erfolgt, sind kritische oder wichtige Tätigkeiten aus den Bereichen IT und Schadenbearbeitung sowohl konzernintern als auch konzernextern ausgelagert.

Die Anzeige bzw. Genehmigung der Auslagerung kritischer oder wichtiger Funktionen oder Tätigkeiten an bzw. durch die lokalen Aufsichtsbehörden wird durch die betroffenen Gesellschaften im Einklang mit den jeweils national geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen.