Rechtliches Umfeld

Solvency II

Die Änderungen im europäischen Versicherungsaufsichtssystem, die unter dem Namen Solvency II bekannt sind und von allen Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen sind, stellten Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen. Temporäre Unsicherheiten über die finale Ausgestaltung im Detail erforderten ein hohes Maß an Flexibilität in den Umsetzungsplanungen der Gesellschaften.

Nach Jahren der Vorbereitung ist Solvency II zu Beginn des Jahres 2016 vollumfänglich in Kraft getreten. Zeitgleich findet nun auch das neue Versicherungsaufsichtsgesetz für Österreich (VAG) Anwendung.

Zur schrittweisen Heranführung der Versicherungsunternehmen an Solvency II wurden mit 2014 die seitens der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA publizierten vorbereitenden Maßnahmen – sogenannte Interim Measures – verbindlich und von weitgehend allen nationalen Aufsichten der EU auch im Jahr 2015 angewendet.

Vorbereitend wurde mit 1. Juli 2014 das bestehende VAG adaptiert, welches intensiv Bezug auf die Interim Measures von EIOPA nimmt, die Anforderungen an die Kernbereiche von Solvency II spezifiziert und folgende Punkte betrifft:

  • das Governance-System
  • die Berichterstattung gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden
  • die zukunftsorientierte Betrachtung der unternehmenseigenen Risiken im „Forward Looking Assessment of Own Risks – FLAOR“ zur Vorbereitung auf das unter Solvency II geforderte Own Risk and Solvency Assessment (ORSA)
  • die Genehmigung von (partiellen) Internen Modellen unter Solvency II

Auf die Erfüllung der umfangreichen Anforderungen, die Solvency II ab 2016 bzw. die VAG-Novelle bereits seit Mitte 2014 an die Unternehmen stellt, ist die VIG gut vorbereitet. Ein konzernweites Projekt „Solvency II“ wurde nach knapp 7 Jahren erfolgreich zum Abschluss gebracht. Im Zuge dieses Projektes, das zentral aus Österreich gesteuert wurde, wurden die rechtlichen Entwicklungen intensiv verfolgt und die notwendigen Maßnahmen zeitnah gesetzt, so dass alle Einzelgesellschaften und die Gruppe für die Einführung von Solvency II angemessen vorbereitet waren.

Einheitliche Richtlinien, Berechnungs- und Berichterstattungslösungen sowie weiterführende Risikomanagementprozesse wurden mit Unterstützung von Fachexperten aus den Einzelgesellschaften entwickelt und implementiert.

Die Entwicklung und Implementierung eines partiellen internen Modells wurde im Zuge des Solvency II-Projektes sowohl auf Konzern- als auch auf Einzelebene intensiv verfolgt. In den jeweiligen Gesellschaften sind die Berechnungsprozesse eingerichtet und das notwendige Know-how vorhanden, um sowohl auf Einzelunternehmensebene als auch hinsichtlich der Gruppenberechnungen konsistente und steuerungsrelevante Werte ermitteln zu können. Die von dem Modell ermittelten Kenngrößen werden in der Unternehmenssteuerung berücksichtigt.

Mit Jahresende 2015 wurde seitens der zuständigen Gruppenaufsichtsbehörde, der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA, das partielle interne Modell sowohl für den Einsatz auf Gruppenebene als auch für den Einsatz auf Einzelgesellschaftsebene für die wichtigsten Kernmärkte genehmigt.

In Hinblick auf die qualitativen Risikomanagement-Anforderungen wurde in der Vienna Insurance Group ein einheitliches Solvency II-adäquates Governance-System etabliert, das alle notwendigen Schlüsselfunktionen umfasst sowie die Verantwortlichkeiten und Prozesse klar definiert. Weiters wurden konzernweit einheitliche Standards und Methoden hinsichtlich Risikoinventur und ORSA (für 2014 und 2015 FLAOR) entwickelt, die dezentral und auf Gruppenebene erfolgreich durchgeführt wurden und eine fristgerechte Meldung des FLAOR Ende 2015 an die Aufsicht sicherstellten. Ein konzernweit harmonisiertes internes Kontrollsystem unterstützt die Einhaltung der sich aus dem Risikomanagement ergebenden Leitlinien und Vorgaben.

Im Jahr 2015 lag neben der finalen Vorbereitung auf das Genehmigungsverfahren und die Beantragung der partiellen internen Modelle der Vienna Insurance Group der Fokus im Wesentlichen auf der Erfüllung der quantitativen und qualitativen Berichtserstattungspflichten aus den Interim Measures der EIOPA. Dies beinhaltete die erste rechtlich vorgeschriebene Berechnung der Konzernsolvabilität nach Solvency II zum Stichtag 31. Dezember 2014 sowie die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen quantitativen und qualitativen Berichterstattungspflichten zu den Stichtagen 31.12.2014 und 30.09.2015. Die jeweiligen Meldungen konnten seitens der VIG für die Gruppe und für die jeweiligen Einzelgesellschaften fristgerecht und vollständig durchgeführt werden.