Rechtliches Umfeld

Richtlinie über Versicherungsvertrieb

Die Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, kurz „IDD“) ist spätestens ab 1. Oktober 2018 innerhalb der Europäischen Union anzuwenden. Die IDD trifft die volle Breite des Versicherungsgeschäfts, beginnend beim Berufszugang für Versicherungsvertreiber inklusive Aus- und Weiterbildung, über die Produktentwicklung, den Ablauf des Beratungsprozesses inkl. weitreichender Informationspflichten, die Übergabe standardisierter Informationsblätter bis zum Umgang mit Interessenskonflikten und zur Vergütung. Die VIG bzw. ihre Konzerngesellschaften sind in allen Vertriebswegen, d.h. sowohl im Bereich des angestellten Außendienstes als auch in der Zusammenarbeit mit den Versicherungsvermittlern – Maklern und Agenten – sowie Versicherungsvermittlern in Nebentätigkeit, wie etwa Autohäusern, betroffen. Die VIG hat die betroffenen Konzerngesellschaften innerhalb der EU mittels eines gruppenweiten Workshops unterstützt, dem aufgrund der großen Nachfrage zumindest ein weiterer folgen soll. Zusätzlich wurde den Konzerngesellschaften neben laufenden Aktualisierungen der verfügbaren Rechtsgrundlagen themenspezifisch aufbereitetes Informations- und Erklärungsmaterial für ein gemeinsames Verständnis zur Auslegung der oftmals sehr allgemein gehaltenen europarechtlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt. In Ergänzung wurden zahlreiche Individualanfragen der Konzerngesellschaften zu lokalen Vertriebslösungen beantwortet. Im Ergebnis wurden Synergien erzielt und zugleich die lokale, eigenverantwortliche Umsetzung durch die Konzerngesellschaften respektiert.

Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs)

Die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte – kurz „PRIIPs-Verordnung“ – ist ab 1. Jänner 2018 innerhalb der Europäischen Union anzuwenden. Ziel dieser Verordnung ist es, den Konsumenten mithilfe eines standardisierten, vorvertraglichen, nichtpersonalisierten Informationsblatts einen Vergleich zwischen Bank-, Versicherungs- und Wertpapierprodukten zu ermöglichen. Der Anwendungsbereich auf Produktebene ist anhand europäischer Allgemeinkriterien lokal in den Mitgliedstaaten zu definieren. Die VIG-Konzerngesellschaften sind davon im Wesentlichen in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung betroffen, in manchen Mitgliedstaaten auch in der klassischen Lebensversicherung. Die VIG hat die betroffenen Konzerngesellschaften innerhalb der EU bei der lokalen und eigenverantwortlichen Umsetzung mittels eines gruppenweiten Workshops unterstützt, bei dem die praktischen Fragen der Konzerngesellschaften thematisiert und beantwortet wurden. Dadurch wurde sichergestellt, dass alle Gesellschaften zeitgerecht mit der Ausgabe der Basisinformationsblätter an die Kunden starten konnten.

Datenschutz-Grundverordnung

Die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten („Datenschutz-Grundverordnung“, „DSGVO“) ist ab 25. Mai 2018 gültig und somit innerhalb der Europäischen Union unmittelbar anzuwenden. Durch die DSGVO wurden die Regelungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in der gesamten EU vereinheitlicht. Die primären Ziele der DSGVO sind Datensicherheit und Stärkung der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen. Die DSGVO ist zwar als Verordnung EU-weit unmittelbar anwendbar, beinhaltet jedoch Öffnungsklauseln, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, eigene nationale Regelungen zu erlassen. Die Umsetzung der DSGVO in Österreich erfolgte durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, wodurch das Datenschutzgesetz 2000 umfassend novelliert wurde.

Im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Versicherungskunden sind die VIG und ihre Konzerngesellschaften von der DSGVO betroffen. Im Rahmen eines gruppenweiten Workshops wurden die DSGVO-Anforderungen zwischen dem Datenschutzbeauftragten der VIG und den Datenschutzverantwortlichen lokaler Konzernunternehmen erörtert und eingehend analysiert, sodass alle betroffenen Gesellschaften zeitgerecht mit der organisatorischen Umsetzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beginnen konnten.